SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Stadt Furtwangen Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Furtwangen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Hinweise:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/ Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitszeitpunkten bewirkt, die in den Bescheiden, Rechnungen und Verträgen ausdrücklich genannt sind. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht.
Stadtverwaltung Furtwangen, Marktplatz 4, 78120 Furtwangen
DE30ZZZ00000366671
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Furtwangen vergeben.

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Stadtkasse
Marktplatz 4
78120 Furtwangen

Telefonnummern Stadtkasse:
07223 / 939-155
und
07723 / 939-154

E-Mail: stadtkasse@furtwangen.de

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